Rechtsstaat durchsetzen mit effektiven Strafen
Der Bundestag entscheidet heute über das Autofahrverbot als Sanktionsmittel auch für solche Straftaten, die keinen Bezug zum Autofahren haben.
CDU und CSU schaffen nicht nur klare Gesetze. Wir sorgen auch dafür, dass der Rechtsstaat diese Regeln effektiv durchsetzt. Eine Strafe muss so sein, dass sie dem Straftäter auch weh tut. Gerade im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität fehlt es manchmal am richtigen Strafmittel. Deshalb wird der Deutsche Bundestag heute eine Reihe von Normen ändern, insbesondere im Strafrecht. Damit bekommen die Gerichte dank CDU und CSU ein lebensnahes und wirkungsvolles Sanktionsmittel an die Hand. Künftig können sie ein Fahrverbot nicht nur für bestimmte, sondern für jede Art von Straftat verhängen. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Konsequenzen leben können.
Hintergrund:
Fahrverbote können bisher nur als Nebenstrafe bei Straftaten erteilt werden, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
NZ-Interview: Michael Frieser stimmt mit Nein
„Drängende Fragen bleiben ungeklärt“ NÜRNBERG —...
Liberale Moschee in Berlin unterstützen
Die Berliner Bürgerrechtlerin Seyran Ateş...
Illegale Autorennen verhindern, Raser hart bestrafen
Auf Vorschlag des Rechtsausschusses beschließt...
Illegale Geschäfte im Darknet bekämpfen
Bei der Bekämpfung illegaler Geschäfte im...
Allgemeinheit vor Gewalt- und Sexualstraftätern schützen
Auf Initiative der CSU hat die...
Mit Online-Durchsuchung Strafverfolgung auf der Höhe der Zeit
Über Online-Durchsuchung und die sogenannte...
Grüne Träume von Übernahme des Innenministeriums zeugen von Realitätsverweigerung
Die Grünen werden auch in Zukunft kein...
Bundesweite Schleierfahndung nötig
Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann...
Innere Sicherheit nur mit der Union
Die SPD hat gestern einen 10-Punkte-Plan zur...