Rechtsstaat durchsetzen mit effektiven Strafen

22. Juni 2017 | Innen und Recht

Der Bundestag entscheidet heute über das Autofahrverbot als Sanktionsmittel auch für solche Straftaten, die keinen Bezug zum Autofahren haben. 

CDU und CSU schaffen nicht nur klare Gesetze. Wir sorgen auch dafür, dass der Rechtsstaat diese Regeln effektiv durchsetzt. Eine Strafe muss so sein, dass sie dem Straftäter auch weh tut. Gerade im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität fehlt es manchmal am richtigen Strafmittel. Deshalb wird der Deutsche Bundestag heute eine Reihe von Normen ändern, insbesondere im Strafrecht. Damit bekommen die Gerichte dank CDU und CSU ein lebensnahes und wirkungsvolles Sanktionsmittel an die Hand. Künftig können sie ein Fahrverbot nicht nur für bestimmte, sondern für jede Art von Straftat verhängen. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Konsequenzen leben können. 

Hintergrund:

Fahrverbote können bisher nur als Nebenstrafe bei Straftaten erteilt werden, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden.

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