Rechtsstaatliche Asylverfahren für alle

9. November 2015 | Innen und Recht

Die Asylverfahren sind in Deutschland nach klaren rechtsstaatlichen und für alle vorhersehbaren Prinzipien durchzuführen. Daher kann es beschleunigte Verfahren nur für einen Übergangszeitraum und nicht auf Dauer geben. Auch für syrische Antragsteller muss wieder eine individuelle Prüfung vorgenommen werden. Sie können auch weiterhin einen Anspruch auf unseren Schutz haben. In vielen Fällen werden sie aber keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Ihnen steht somit nur ein subsidiärer Schutz mit einem Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr zu. Dies sichert dennoch ihren Aufenthalt bei uns, bis der Krieg beendet ist.

Auch im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Krisenregionen kann es auf Dauer keine Bevorzugung einer Flüchtlingsgruppe geben. Dies führt letztlich nur dazu, dass sich Menschen aus anderen, teilweise auch aus sicheren Herkunftsstaaten, als Syrer ausgeben. Eine Rückkehr zu einer individuellen Prüfung jedes Antrages ist daher vorzuziehen.

Die Flüchtlingsströme bringen bereits jetzt unsere Kapazitäten an ihre Grenzen. Die Aufnahme eines Vielfachen an Familienmitgliedern wird diese Situation noch weiter verschärfen. Dieser Realität muss sich auch der Koalitionspartner stellen.

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