Reform der Kinder- und Jugendhilfe kritisch bewertet
Das Kinder- und Jugendhaus Stapf im Nürnberger Stadtteil St. Leonhard unter der Trägerschaft des Caritasverbandes Nürnberg e.V. bietet auf vielfältige Weise Betreuung für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Somit kann professionelle Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen geleistet werden. Im Stapf werden erzieherische Hilfen, Tagesbetreuung von Kindern, Eingliederungshilfe und ein Jugendwohnheim gebündelt.
Die Bedeutung solcher Einrichtungen kann nicht hoch genug betont werden. Sie sind essentiell für ein intaktes soziales Umfeld und eine ganzheitliches soziales Angebot zum Wohle der heranwachsenden Generation. Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, aber auch um dem Gedanken der Inklusion Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im April 2017 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Inhalte in Fachkreisen jedoch auf enorme Kritik gestoßen ist. Bereits im Jahr 2016 kursierten Arbeitsentwürfe, die ebenfalls zu erheblichen Diskussionen geführt hatten. Um mich näher mit den Folgen der angestrebten Reform auf die Einrichtungen in meinem Wahlkreis zu informieren, habe ich das Stapf auf Einladung der Caritas besucht.
Grundsätzlich wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte infrastrukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe begrüßt. In dem Gespräch wurde aber deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur auf sehr intransparente Weise ausgearbeitet wurde, sondern auch gravierende Mängel enthält. Bewährte fachliche Grundsätze, wie das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis, die Praxis der Hilfegewährung durch einen Hilfeplan oder die rechtliche Verortung des Leistungsanspruches bei den Eltern werden durch das Bundesfamilienministerium in Frage gestellt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die kritischen Kommentare der Verbände und Experten zum Verfahren und zu den oft nicht abschätzbaren Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sehr ernst. Viele der vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen greifen tief in die Grundrechte von Kindern und Eltern ein. Umso wichtiger ist es, dass die einzelnen Regelungsbereiche gründlich und differenziert diskutiert werden. Aus diesem Grund prüft die Union momentan, welche Inhalte aus dem Gesetzespaket für uns tragbar sind, bei welchen Inhalten wir Nachbesserungsbedarf haben und welche für uns nicht tragbar sind. Auch am Ende einer Legislaturperiode gilt dabei für uns: Genauigkeit geht vor Schnelligkeit.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Bund stellt zusätzliche Mittel für Nürnberger Jobcenter zur Verfügung
Zum Januar 2017 wird die...
Politische Informationsreise nach Berlin
Die zweite politische Informationsfahrt im Jahr...
Online-Bootcamps an Nürnberger Schulen
"Das Internet ist für uns alle Neuland" - ...
Wie arbeitet der Zoll in Nürnberg?
Auf Einladung von Thomas Liebel, stellv....
Austausch zum Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz ist eines der großen...
Auf Erkundungstour durchs Parlament
Am Sonntag, 4. September 2016, ist es wieder...
Jahresempfang der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Am Mittwoch, den 15. Juni 2016 fand im...
Klartext zu TTIP beim Ortsverband Kornburg
Sehr gefreut habe ich mich diese Woche über die...
Menschenrechtsausschuss des Bundestages zu Gast in Nürnberg
Unter der Führung von Martina Mittenhuber,...
Anerkennung von freiwilligem Engagement
Beinahe täglich werden wir in...