Die EU-Innenminister haben letzte Woche endlich eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt, wobei dies nur der erste Schritt für den Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Kommission ist. Die Einigung sieht unter anderem verpflichtende, schnellere Grenzverfahrens für irreguläre Migranten aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sowie einen verpflichtenden, aber in den Beiträgen flexiblen Solidaritätsmechanismus unter den Mitgliedsstaaten vor.
Bundesinnenministerin Faeser hat sich mit ihrem Ziel, den Kreis der vom Grenzverfahren betroffenen Personen deutlich zu verkleinern, glücklicherweise nicht durchsetzen können. Sie war damit in Europa weitgehend isoliert.
Mit einem Abschluss der komplexen Gesetzgebung ist frühestens Anfang 2024 zu rechnen, die Umsetzung der neuen Regeln würde weitere Zeit benötigen. Wenngleich die Beschlüsse also ein erster Schritt in die richtige Richtung sind, reichen sie nicht aus, um die Asylmigration in die EU auf Dauer wirksam zu ordnen und zu begrenzen und für eine angemessene Lastenverteilung in Europa zu sorgen.
Auch weitere Aspekte der Einigung sehen wir kritisch: Wenn etwa bei der Verteilung von Asylbewerbern weitreichende Familienbeziehungen eine Rolle spielen sollen, wird gerade Deutschland durch die vielen möglichen Anknüpfungs-Personen, die schon im Land sind, zusätzlich belastet.
Allen muss klar sein: Die Reform wird frühestens im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten. Von einem Erfolg wird man erst sprechen können, wenn die irreguläre Migration in die EU und nach Deutschland tatsächlich und spürbar sinkt. Unsere Kommunen, die jetzt schon jenseits der Belastungsgrenze sind, brauchen schnell Entlastung. Die Bundesregierung darf sich deshalb nicht hinter anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene verstecken. Die Zahl neu ankommender Migranten muss jetzt runter gehen. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht.