Sexualstrafrecht

13. November 2014 | Innen und Recht

Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) durchgesetzt. Die Vorschläge des Ministers zur Reform des Sexualstrafrechts schossen an mancher Stelle übers Ziel hinaus, gingen uns aber an anderer Stelle nicht weit genug. Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes“, sagte Hoffmann.

Mit der Neuregelung wird nun nicht mehr nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser.

Es besteht allerdings noch weiterer Handlungsbedarf. Gerade in Fällen des Cyber-Groomings, also dem gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass bereits der Versuch strafbar ist. Auch beim Strafmaß für den Besitz kinderpornografischer Schriften sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. Uns ist es gelungen, das Ministerium von der Erforderlichkeit weiterer Fachgespräche zu überzeugen.

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