Sexualstrafrecht
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas (SPD) durchgesetzt. Die Vorschläge des Ministers zur Reform des Sexualstrafrechts schossen an mancher Stelle übers Ziel hinaus, gingen uns aber an anderer Stelle nicht weit genug. Unser Ziel war die Schließung von Strafbarkeitslücken und die Trockenlegung des Marktes“, sagte Hoffmann.
Mit der Neuregelung wird nun nicht mehr nur kinderpornographisches Material erfasst. Strafbar macht sich auch derjenige, der ein Nacktbild von Kindern und Jugendlichen in der Absicht herstellt, es zu verbreiten“, sagte Michael Frieser.
Es besteht allerdings noch weiterer Handlungsbedarf. Gerade in Fällen des Cyber-Groomings, also dem gezielten Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, muss sichergestellt werden, dass bereits der Versuch strafbar ist. Auch beim Strafmaß für den Besitz kinderpornografischer Schriften sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. Uns ist es gelungen, das Ministerium von der Erforderlichkeit weiterer Fachgespräche zu überzeugen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Streit um Obergrenze ist nur Streit um Worte
Die CSU ist die einzige Partei, die mit einer...
Wohnungen statt Wahlkampf
Die SPD-Bundestagsfraktion beschloss auf ihrer...
Investitionen für mehr Sicherheit
In dieser Woche debattiert der Bundestag den...
Protest allein löst keine Probleme
Die Ergebnisse der Landtagswahl in...
Kinder sollen spielen nicht heiraten
Es ist wichtig und richtig, dass wir uns mit der...
Ankara bedroht unsere innere Sicherheit
Die Türkei entfernt sich immer weiter von...
„Nicht verschrecken lassen“
Michael Frieser im Gespräch mit Ann-Kathrin...
Muslimische Verbände in der Pflicht
Der islamistisch motivierte Angriff auf fünf...
Fördermittel an Zusammenarbeit koppeln
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU)...