Sicherer Maghreb – Schnellerer Schutz für wirklich Schutzbedürftige
Die Maghrebstaaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Die Anerkennungsquote für Menschen aus diesen Ländern beträgt im Schnitt unter zwei Prozent. Trotzdem verursachen sie aus oft nicht asylrelevanten Motiven Bund, Ländern und Kommunen erhebliche Verfahrenskosten. Im Jahr 2017 wurden 15 000 Asylverfahren von Angehörigen aus diesen vier Ländern durchgeführt. Die Anerkennungsquote (Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) lag für Georgien bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2,0 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.
Tatsächlich Schutzbedürftige müssen deswegen auf ihr Recht länger warten. Das wollen wir ändern.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Stichtagsregelung für die Fortsetzung einer bereits begonnenen Berufsausbildung oder eines bestehenden erlaubten Beschäftigungsverhältnisses für Asylbewerber und Geduldete aus diesen Staaten.
In einer heute durchgeführten öffentlichen Anhörung begrüßte die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Rechtsstaat darf sich nicht aushöhlen lassen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,...
Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung...
Wünsche an den Rechtsstaat im rot-rot-grünen Berlin
Grüner Berliner Justizsenator kritisiert...
CSU macht Rechtsstaat stark
Rund 10.000 Richter und Staatsanwälte scheiden...
Moderne Videotechnik für Sicherheit auf Bahnhöfen
Es häufen sich die Fälle, in denen schwere...
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...
EuGH bestätigt geltendes Asylrechtsabkommen Dublin III
Der Europäische Gerichtshof hat heute in zwei...