Sozialleistungen für Zuwanderer aus der EU erst nach fünf Jahren

28. April 2016 | Innen und Recht

Besser spät als nie. Eine langjährige Forderung der CSU wird nun endlich vom Bundesarbeitsministerium aufgegriffen: Wer nicht in die deutsche Sozialversicherung eingezahlt hat, soll künftig erstmal nur einen Anspruch auf vierwöchige Nothilfeleistungen und ein Darlehen für die Heimreisekosten haben.

Die CSU-Landesgruppe hatte bereits bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth im Januar 2014 die öffentliche Diskussion über die Armutszuwanderung angestoßen. Nach zunächst großer Entrüstung seitens der SPD wird nun fast anderthalb Jahre später umgesetzt, was wir gefordert haben.

Nur, wenn wir der Armutsmigration mit strengen Regeln begegnen können wir die Kommunen, die in der Regel für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig sind schützen. Auch für die Akzeptanz der Freizügigkeit in der EU darf eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme nicht möglich sein. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Anspruch von EU-Ausländern ist eine gesetzliche Regelung nun überfällig. Wirtschaftsflüchtlinge können wir besser, nachhaltiger und effektiver in ihren Heimatländern unterstützen. Wir müssen vor allem die Zuwanderer unterstützen, die bei uns arbeiten und der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten.

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