Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Abrupter Stopp der KfW-Förderung
Links-Gelb beendet Gebäudeeffizienzförderung und...
Wie links-gelb mit dem Nachtragshaushalt 60 Milliarden verschiebt
Der Bundesrechnungshof hat dem Bundestag...
Kritik vom Bundesrechnungshof – Lindner begräbt Schwarze Null
Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch mit den...
Presseschau: Frieser übt scharfe Kritik an Asylpolitik der Ampel
Harte Kritik an Asylpolitik Nürnberger...
Milliarden für die Konjunktur
Nach 21 Stunden harter Verhandlungen wurde im...
Tag des Fahrrads
Heute ist der europäische Tag des Fahrrads. Mit...
Steuererleichterung für Gastronomen und mehr Kurzarbeitergeld
Im Koalitionsausschuss hat die CSU weitere...
Wir brauchen kein „Notparlament“
Der Bundestag ist voll arbeitsfähig und die...
Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert
Heute wurde im sog. Corona-Kabinett und einer...