Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Baust Du schon oder regulierst Du noch?
Am Freitag lädt die Bundesregierung zahlreiche...
Startschuss für das Baukindergeld
Ab sofort kann das Baukindergeld beantragt...
Reform stärkt Rechte der Künstler
Das EU-Parlament hat die Reform des...
Populistische Forderungen der SPD sind keine Hilfe gegen steigende Mieten
Die SPD fordert einen Mietenstopp für fünf Jahre...
Start der AnkER-Zentren
Am heutigen Mittwoch starten die ersten...
Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister...
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Die Debatte um das Werbeverbot für...
Musterfeststellungsklage beschlossen
Heute haben wir die Musterfeststellungsklage...
Keine Gelder für Verfassungsfeinde
Anfang Februar beschlossen die Bundesländer...