Spät und zu wenig gegen Wohnungseinbrüche
Bereits im Januar 2015 forderte die CSU bei ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth die wirksamere Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen durch Aufnahme in den Katalog der „schweren Straftaten“ in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung. Seit dem Spätsommer fordert die Union den Einbruch als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis einzustufen. Justizminister Maas kündigt nun zwar endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf an, bleibt aber mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten deutlich hinter Unionsforderungen zurück. Er berücksichtigt nicht ausreichend, dass Einbrecherbanden nicht nur materiellen Schaden bei den Betroffenen anrichten. Viele Opfer fühlen sich nach einem Einbruch in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wir müssen strikter gegen solche Delikte vorgehen. Zusätzlich muss bereits der einfache Wohnungseinbruchsdiebstahl in die Vorschriften zur Telefonüberwachung aufgenommen werden, um bisher nicht erkannte Strukturen aufzudecken und neue Ermittlungsansätze zu schaffen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
07. Oktober & Antisemitismus: Tut Deutschland genug?
Am vergangenen Montag jährte sich der...
Der Haushalt 2025 wackelt bedenklich
In der zurückliegenden Sitzungswoche wurde...
Neuer Streit zum „Sicherheitspaket“
Bis zur Landtagswahl in Brandenburg hat man die...
Asylwende: Druck auf die Ampel aufrechterhalten
Deutschland befindet sich in einer anhaltenden...
Haushalt: Die absurden Zahlenspiele von Christian Lindner
Der Kern der Haushaltswoche, die Generaldebatte,...
NN-Interview Wahlrecht: „Nürnbergs CSU fürchtet sich nicht“
Nürnberger Nachrichten vom 31.07.2024, Seite 3...
Zunahme der Gewaltkriminalität: Ursachen und Konsequenzen ehrlich benennen
Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im...
Unser Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes
Der Schutz der Opfer von Straftaten und...
Austausch mit israelischem Sicherheitsexperten
Am heutigen Freitag haben wir mit Prof. Dr. Gabi...