Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Unser Antrag zum Stopp der illegalen Migration
Seit dem Amtsantritt der Regierung Scholz im...
Unser Antrag für mehr Sicherheit in Deutschland
Die innenpolitische Bilanz nach drei Jahren...
Unser Antrag: Soziale Marktwirtschaft statt grüner Planwirtschaft
In der aktuellen Wahlperiode hat sich die...
Kinderschutz vor Datenschutz
Aus ideologischen Gründen ließ die Ampel zwei...
Union stimmt Kompromiss gegen Einbruchskriminalität zu
Der Bundestag hat die Erlaubnis zur...
Cannabis-Geisterfahrt stoppen!
Heute haben wir in einer von uns beantragten...
Sicherheitspaket der Ampel verdient seinen Namen nicht
Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen vor...
AfD-Verbotsverfahren? Die Haltung der Union
Eine Reihe von Bundestagsabgeordneten bereitet...
Union beendet Israel-Waffenblockade der Bundesregierung
Es ist endlich Bewegung ins Thema...