Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Ein Gesetzespaket, das Klarheit schafft! – Einwanderung von Fachkräften stärken – Einwanderung in Sozialsysteme verhindern
Die heute verabschiedeten sieben Gesetze,...
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entspricht dem...
Bundeskabinett beschließt Wohngeld-Erhöhung
Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele...
Inklusives Wahlrecht
In unserem Land leben mehr als 81.000 unter...
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Die Debatte zum § 219 a StGB – das...
Gastbeitrag F.A.Z.: Die Erststimme – Scharnier zwischen Region und Hauptstadt
Wie durch eine Reform des Wahlrechts die...
Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen
Zurück Weitere Beiträge zu dieser...
Pakt für den Rechtsstaat
15.000 neue Stellen bei der Polizei, 2.000...
Wer sein Gastrecht missbraucht, muss Konsequenzen spüren!
Nach den Übergriffen im oberpfälzischen Amberg,...