Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
IT-Sicherheit in Deutschland stärken
Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in...
Prioritäten statt Formalitäten
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies das BAMF...
Radikale nicht belohnen!
Die Bundesregierung kürzt die Mittel für den...
Raser und Vollverschleierung haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!
Heute tagt der Bundesrat zum letzten Mal vor der...
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig
Nationale Grenzkontrollen bleiben notwendig,...
Kein Doppelpass für Gefährder
Vertrauliche Unterlagen deutscher...
EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Solidarität
Der Europäische Gerichtshof hat heute...
Linksextremisten konsequent bekämpfen
Bundesinnenminister de Maizière hat heute die...
Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von...