Spahn untersagt staatliche Suizidmedikamente
Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn ist richtig und wichtig. Der Staat darf nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden und sich bei der Durchführung eines Suizids beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspricht allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention. Der Gesundheitsminister stellt richtig, was das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil komplett ignoriert hat. Mit den grundlegenden und langen Diskussionen im Deutschen Bundestag zum assistierten Suizid haben wir im November 2015 mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine vernünftige und ausgewogene Entscheidung getroffen. Wir haben eindeutig klargestellt, dass es keine allgemeingültigen Leidenskategorien geben kann, die eine staatliche Hilfe bei der Selbsttötung ermöglichen.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Deutschlands wirtschaftlichen Abstieg stoppen!
Lange Zeit war Deutschland Europas...
Mehr qualifizierte Zuwanderung!
Deutschland braucht mehr gut ausgebildete...
Heikle Mission im Sudan
In den letzten Tagen hat sich die Sicherheits-...
Niemand hat die Absicht, die Bürger frieren zu lassen…
Das Chaos um das geplante Heizungsverbot dauert...
Sichere Herkunftsländer – Humanität und Ordnung statt Ampel-Chaos
Immer mehr Menschen suchen in Deutschland Schutz...
Heizungsverbot: Habeck-Hardliner setzen sich durch
Allen Beteuerungen aus FDP und SPD zum Trotz:...
Ausführliche Hintergründe zur Cannabis-Legalisierung
Am 12. April 2023 hat die Ampel ihr Konzept zur...
U-Ausschuss zu Scholz/Warburg überfällig!
Das Agieren Hamburgs unter der Verantwortung des...
Freiheit statt Verbote – den mündigen Bürger stärken
Zwang zum Austausch von Öl- und Gasheizungen,...