Auch wenn die Grünen bei jeder Gelegenheit betonen, dass es Pull-Faktoren nicht gibt, nimmt kein vernünftig denkender Mensch an, dass es ein Zufall ist, dass Deutschland mit seinen im europäischen Vergleich hohen Sozialleistungen das vorrangige Ziel von Migranten ist.
Unsere europäischen Nachbarländer, die weniger Leistungen gewähren, nehmen im Schnitt deutlich weniger Geflüchtete auf. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt. Unser Land wird mit der Zunahme der illegalen Migration zunehmend überfordert – die Kommunen haben die Belastungsgrenze bereits überschritten.
Ein Weg, den Zuzug von Menschen zu begrenzen, die sich aus den falschen Gründen auf den Weg zu uns machen, ist es die Leistungen sinnvoll auszugestalten. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine dauerhafte Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und Einheimischen bei der Sicherung des Existenzminimums nicht möglich ist. Aber es bestehen Spielräume, die die Ampel nicht nutzt.
Wir haben in dieser Woche deshalb die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte als Regel beantragt. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll nur das physische Existenzminimum gewährt werden. Die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG sollte von 18 Monaten auf 36 Monate verlängert werden und Rücküberweisungen in Herkunftsländer nicht mehr gestattet werden. Für Geduldete sollte lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe gewährt werden, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt.
Gleichzeitig müssen endlich Gefährder und Straftäter nach Afghanistan, Syrien, Eritrea und Libyen zurückgeführt werden. Bis zu einem funktionierenden EU-Außengrenzschutz sind die Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen aufrecht zu erhalten.
Die aktuelle Lage zeigt, dass es dringend notwendig ist, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts noch vor dem Inkrafttreten am 27. Juni 2024 rückgängig zu machen. Einbürgerung sollten weiterhin nur bei Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse möglich sein. Stattdessen macht die Ampel offensiv Werbung für die deutsche Staatsbürgerschaft auf Arabisch und in arabischsprachigen Ländern.