Stärkung der Nachrichtendienste und ihrer Kontrolle

21. Oktober 2016 | Innen und Recht

Die jüngst vereitelten terroristischen Anschlagspläne in Deutschland zeigen, wie wichtig die sehr gute Arbeit unserer Nachrichtendienste ist und dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ein wichtiger Bestandteil der Arbeit für die innere Sicherheit ist, auf den wir nicht verzichten können.

​Die nun konkretisierten Rechtsgrundlagen für die Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland schafft her Rechtssicherheit für die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Zudem werden die Möglichkeiten zum Austausch mit ausländischen öffentlichen Stellen durch gemeinsame Dateien erweitert. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen unsere Dienste auf dem bestmöglichen Kenntnisstand über aktuelle Gefährdungen sein.

Eine erfolgreiche Arbeit der Dienste kann nur im Verborgenen geschehen. Dies heißt jedoch nicht, dass sie nicht kontrolliert wird. Die Arbeit der Dienste erfolgt nach Recht und Gesetz, kontrolliert durch den Deutschen Bundestag. Wir stärken die parlamentarische Kontrolle durch die Schaffung eines Ständigen Bevollmächtigten, der die Arbeit des Kontrollgremiums unterstützen wird.

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