Stärkung der Nachrichtendienste und ihrer Kontrolle
Die jüngst vereitelten terroristischen Anschlagspläne in Deutschland zeigen, wie wichtig die sehr gute Arbeit unserer Nachrichtendienste ist und dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ein wichtiger Bestandteil der Arbeit für die innere Sicherheit ist, auf den wir nicht verzichten können.
Die nun konkretisierten Rechtsgrundlagen für die Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland schafft her Rechtssicherheit für die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Zudem werden die Möglichkeiten zum Austausch mit ausländischen öffentlichen Stellen durch gemeinsame Dateien erweitert. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen unsere Dienste auf dem bestmöglichen Kenntnisstand über aktuelle Gefährdungen sein.
Eine erfolgreiche Arbeit der Dienste kann nur im Verborgenen geschehen. Dies heißt jedoch nicht, dass sie nicht kontrolliert wird. Die Arbeit der Dienste erfolgt nach Recht und Gesetz, kontrolliert durch den Deutschen Bundestag. Wir stärken die parlamentarische Kontrolle durch die Schaffung eines Ständigen Bevollmächtigten, der die Arbeit des Kontrollgremiums unterstützen wird.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Kein Geschäft mit dem Tod
Mit eindeutiger Mehrheit hat der Deutsche...
Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung – Sterben in Würde
Mit dem Gesetz zur finanziellen Verbesserung...
Antiterror-Regelungen wurden verlängert
Heute hat der Bundestag die Verlängerung der...
Gesetzesänderung schützt unser nationales Kulturgut
In dieser Woche hat das Bundeskabinett den...
Transitzonen: Keine Zeit fürs Taktieren
Die Einrichtung von Transitzonen an der Grenze...
Integrationsvereinbarungen in der Fläche einführen
Das am vergangenen Sonntag beschlossene...
Kosten für Flüchtlinge stellen Länder und Kommunen auf harte Probe
Die Kosten für Flüchtlinge werden 2016...
Akzeptanz der Bürger darf nicht überstrapaziert werden
Nachrichten von...
Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur...