Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen

19. Mai 2017 | Innen und Recht

Das Plenum debattiert heute die Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruchdiebstahl in erster Lesung.

Nur dem beharrlichen Drängen der Union ist es zu verdanken, dass wir heute endlich die erste Lesung zur Verschärfung des Strafgesetzes bei Wohnungseinbruchdiebstahl im Plenum diskutieren und Wohnungseinbrüche als das behandelt werden was sie sind: ein Verbrechen. Den Änderungen haben sich Minister Maas und die SPD lange verschlossen.

Künftig entfällt die Einstufung des minderschweren Falles, zugleich wird das Mindeststrafmaß auf ein Jahr angehoben. Die Strafverschärfung gibt den Ermittlungsbehörden bessere Möglichkeiten. Auf Drängen der Union wurde das Delikt „Wohnungseinbruch“ in die Liste der Straftaten aufgenommen, womit die Vorratsdatenspeicherung in diesen Fällen zulässig ist. Ein wichtiger Erfolg, um der zumeist organisierten Einbruchskriminalität begegnen zu können.

Diese Schritte müssen in Zukunft noch ergänzt werden, um die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu wappnen. Hierzu zählt unter anderem die Telekommunikationsüberwachung, die weitere Gespräche notwendig macht. Die Union wird weiterhin beharrlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eintreten, denn Einbruchsdiebstahl raubt nicht nur Geld und Schmuck, sondern vor allem das Sicherheitsgefühl des Einzelnen in seinen eigenen vier Wänden, die der ureigenste Rückzugsort eines jeden ist und unter besonderem Schutz steht

Sehen Sie hier meinen Videokommentar dazu.

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