Terrorismusfinanzierung bekämpfen

22. April 2015 | Innen und Recht

Aus aktuellem Anlass habe ich heute ein aufschlussreiches Gespräch mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ulrich Sieber geführt, dem Direktor des renommierten Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Dabei stand das komplexe Thema der Bekämpfung von Finanzierung von Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat im Vordergrund. 

In einem Gutachten hat sich Prof. Sieber ausführlich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Vorfeldkriminalisierung auseinandergesetzt. Zudem hat er die Frage erörtert, inwiefern die effektive Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung regulatorischer Maßnahmen bedarf, die über den Bereich des Strafrechts hinausgehen. Diese Maßnahmen orientieren sich als Due-Dilligence-Pflichten der Wirtschaftsunternehmen an den zentralen Finanzierungsinstrumenten des Terrorismus, wie zum Beispiel internationale organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Schmuggel und illegaler Handel mit Gütern wie Öl, Raffinerieprodukten, Zigaretten, Weizen, Anlagentechnik, Antiquitäten und vielem mehr. 

Am morgigen Donnerstag, 23.04.2015 wird im Deutschen Bundestag unter TOP 13 der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten abschließend beraten. Damit soll auch die Terrorismusfinanzierung als eigenständige Norm im Strafgesetzbuch verankert werden. 

Meine Rede dazu können Sie gegen 19:50 Uhr unter www.bundestag.de live verfolgen.“

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