Unabhängigkeit des Generalbundesanwaltes in Gefahr
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch gegen die Betreiber des Blogs netzpolitik.org durch Herrn Generalbundesanwalt Range mag unglücklich erscheinen. Allerdings wird durch die Einholung eines Gutachtens durch einen externen Sachverständigen deutlich, dass die Ermittlungen ergebnisoffen geführt werden. Sollte nunmehr jedoch eine unmittelbare Weisung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgt sein, das Gutachten des externen Sachverständigen zu stoppen und nicht zu berücksichtigen, wäre dies ein schwerer Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz, der für mich nicht nachvollziehbar ist.
Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch die Generalbundesanwaltschaft und nunmehr auch ein extern bestellter Sachverständiger haben die Anfang des Jahres veröffentlichten Dokumente als Staatsgeheimnis eingestuft. Diese Einschätzung sollte auch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannt und nicht im Wege einer Weisung in Frage gestellt werden.
Die Bundesanwaltschaft hat aufgrund der Strafanzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 13. Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats aufgenommen. Bundesjustizminister Heiko Maas teilte gestern Abend mit, dass er unter anderem Zweifel daran habe, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Generalbundesanwalt Range hat heute bekannt gegeben, dass ein externer Gutachter den Inhalt der veröffentlichten Dokumente vorläufig als Staatsgeheimnis eingeschätzt hat.
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