Der Bundestag hat die Erlaubnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen verlängert. Die Maßnahme gilt jetzt weitere fünf Jahre. Um Einbrecher leichter überführen zu können, darf die Polizei die Telefone mutmaßlicher Täter also weiter abhören. Wenn diese Überwachung nach sorgfältiger Abwägung, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, durchgeführt wird, dann führt diese Ermittlungsmöglichkeit praktisch regelmäßig zur Überführung der Täter und hat eine extrem hohe Erfolgs- und Aufklärungsquote.

Bei der Telekommunikationsüberwachung wäre schon nach dem 12. Dezember die Rechtsgrundlage weggefallen. Nun gilt sie bis zum 1. Januar 2030 weiter. Wir haben am Donnerstag diesem Kompromiss zugestimmt, da sonst unsere Ermittlungsbehörden ab Mitte Dezember ein Instrument weniger im Kampf gegen die Kriminalität zur Verfügung gehabt hätte.

Wir wären gerne noch weiter gegangen. Unser Ziel ist eine vollständige Entfristung, um die Überwachung von Telefongesprächen und E-Mails dauerhaft für die Strafverfolgungsbehörden möglich zu machen, um organisierten Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Aber das scheiterte an der FDP und den Grünen.

Eine der ersten Maßnahmen nach einer erfolgreichen Bundestagswahl im Februar nächsten Jahres muss deshalb die Entfristung dieser Telekommunikationsüberwachungseingriffsmöglichkeit sein, weil wir unsere Justizbehörden entlasten wollen, weil wir ihnen Sicherheit geben wollen und weil es der Bekämpfung von Verbrechen dient.

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