Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen den dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität erfasst. Damit ist ein überproportionaler Anstieg von 8,6 Prozent im Vergleich zu 2022 festzustellen. Die Gewaltkriminalität befindet sich auf dem höchsten Stand seit 2007. Dabei steigt auch die Zahl der Messerangriffe seit Jahren. Im Jahr 2023 wurden laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik bundesweit 8.951 Messerangriffe bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung registriert und damit rund zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung
(„Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir wollen zudem das Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen. So können wir insbesondere Frauen besser als bisher schützen. Darüber hinaus wollen wir die elektronische „Fußfessel“ bundesweit einheitlich als Maßnahme im Gewaltschutzgesetz verankern. So können wir Täter effektiv überwachen und Opfer besser und wirksamer schützen. Abschließend setzen wir uns dafür ein, dass die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen erleichtert wird. So schützen wir das Kindeswohl und vermeiden die retraumatisierende Konfrontation mit den Tätern im Gerichtssaal.
Mit dem Entwurf wollen wir ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – muss in unserem Rechtsstaat oberste Priorität haben. Wir fordern wirksame Maßnahmen, um die zunehmende Gewaltkriminalität zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.