Unterstützung für Hochwasseropfer
In den Ausschüssen für Arbeit und Soziales und Innen des Deutschen Bundestages wurde heute im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Firmen, die unverschuldet wegen der jüngsten Unwetter in Existenznöte geraten sind, müssen unterstützt werden. Ich begrüße es deshalb sehr, dass wir zeitnah eine Regelung auf den Weg bringen konnten, die den Betrieben Zeit gibt, notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen oder Versicherungsleistungen einzufordern. Natürlich werden die dramatischen Unwetter und ihre Folgen die betroffenen Menschen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch lange belasten, aber es ist wichtig, zunächst schnell Vorkehrungen zu ergreifen, damit keine Existenzen wegen der normalerweise geltenden dreiwöchigen Insolvenzantragsfrist zerstört werden.
Durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Mai und Juni sind eine Vielzahl von Unternehmen mit existenzbedrohenden Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen konfrontiert. Die sonst sinnvolle Pflicht gemäß § 15a der Insolvenzordnung, umgehend einen Insolvenzantrag zu stellen, ist in dieser besonderen Ausnahmesituation nicht angebracht. Wir danken dem bayerischen Staatsminister der Justiz, Herrn Prof. Dr. Winfried Bausback, der die wichtige Änderung zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Vorfeld vorbereitet hat.
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