Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Ampel-Wahlrecht durchgedrückt
Und auch bei dem für unsere parlamentarische...
Interview zum Ampel Wahlrecht
Im Jahr 2021 erreichte Ihre Partei 5,2...
Ampel weiter migrationspolitischer Geisterfahrer
Letztes Jahr kamen 1,1 Mio. ukrainische...
Neue Flüchtlingskrise: ein sprachloser Kanzler
Am Mittwoch gab Olaf Scholz anlässlich des...
Wählt sich Berlin neu?
Von den Machern der mißlungenen Wahl im...
Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust
Heute ist der Tag der Mahnung und des Gedenkens...
Wahlrecht: Ampel entwertet Bürgerstimme
Der Gesetzentwurf der Ampel ist alter AfD-Wein...
Wahlrechtsreform: Nicht-Zuteilung gewonnener Mandate kann nicht die Lösung sein
Der angeblich neue Vorschlag der Ampel ist...
Banz XXII: Mut zur Entscheidung
Gestern ist unsere traditionelle Klausurtagung...