Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Aktuelle Stunde zu Cancel-Culture an deutschen Unis
Wir erleben zunehmend, dass demokratische...
Spielräume zur Begrenzung der Migration nutzen
Auch wenn die Grünen bei jeder Gelegenheit...
Wehrpflicht: große Herausforderungen – klitzekleine Lösung
Die Ampel-Regierung ist wie immer mit...
Mannheim: Handeln statt Betroffenheitsrhetorik
Der grausame, mutmaßlich islamistisch motivierte...
U-Ausschuss zu „Habeck-Akten“
Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen...
75 Jahre Grundgesetz
Über 70 Prozent der Weltbevölkerung lebt in...
Unser Antrag: Den politischen Islam bekämpfen
Islamisten skandieren auf deutschen Straßen...
Wahlrecht: Showdown in Karlsruhe
Schon anhand der Kläger merkt man, dass es sich...
„Wirtschaftswende“ JETZT einleiten!
Während die Weltwirtschaft und andere...