Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Weg vom Bürgergeld – Konzept für ein faires Arbeitslosengeld
Als Union fordern wir einen radikalen...
Interview: „Den Untergang nicht herbeischreiben“
Interview der Nürnberger Nachrichten vom...
Migrationskrise: Bund verzögert die vereinbarten Maßnahmen weiter
Deutschland erlebt auch weiterhin einen großen...
Unser Sofortprogramm gegen den wirtschaftlichen Abschwung
Die Weltwirtschaft wächst. Derweil trüben sich...
Das „Cannabis für alle“-Gesetz der Ampel
Kiffen ist demnächst legal. Mit ihrer...
Cannabis-Legalisierung: Gefährlicher April-Scherz
"Erhebliche Bedenken" zum Ampel-Gesetzentwurf...
UNRWA: Kein Geld für Terroruntersützer!
Die Vereinten Nationen betreiben mit dem UNRWA...
Koalition verweigert TAURUS-Lieferung an die Ukraine
Die schärfsten Kritiker des zögerlichen Kurses...
Ein wirkungsloses „Rückführungsverbesserungsgesetz“ & neue Fluchtanreize
Deutschland ist überfordert. 330.000 irreguläre...