Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Solidarität mit Israel: Was folgt unseren Worten?
Palästinensische Terroristen haben Israel mit...
Flüchtlingspolitik: Stimmengewirr statt klarem Kurs
Das Chaos, das die Ampel-Koalitionäre in den...
Faeser & Scholz machen Deutschland zum Fluchtziel Nummer 1
In den ersten acht Monaten dieses Jahres kamen...
Ohne Sinn und Verstand: Heizungsgesetz durchgedrückt
Heute hat die Ampel das Heizungsgesetz gegen die...
Nancy Faeser drückt sich
Blöd, wenn man sich als Bundesinnenministerin...
Interview NZ: Michael Frieser zum AfD-Hoch und Gegenstrategien
Nürnberger Zeitung, Samstag 12. August 2023,...
Unser Konzept für Wachstum und Wohlstand
Deutschland befindet sich in der Rezession. Die...
Scholz hat die Hosen voll
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird gegen die...
Das bisschen Haushalt…
Ja, jeder Euro kann nur einmal ausgegeben...