Urlaub von Flüchtlingen in Herkunftsländern
Medien berichten von kurzzeitigen Rückreisen von Flüchtlingen aus dem Südwesten Deutschlands in ihre Herkunftsländer.
Reist ein Schutzberechtigter zum Urlaub in den Verfolgerstaat, muss er sofort seinen Schutzstatus hierzulande verlieren. Hierzu ist die Rechtslage klar. Ein Problem war bisher jedoch die Datenübermittlung, das wir bereits mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht angegangen sind. Jetzt sind die deutschen Behörden im In- und Ausland zum Informationsaustausch verpflichtet.
Die SPD hat in den Verhandlungen verhindert, dass weitere Behörden, wie die Nachrichtendienste, einbezogen werden. Die Union wird sich auch weiterhin dafür einsetzen. Weitere Verbesserungen sind auch auf EU-Ebene notwendig. Bisher sind die Voraussetzungen zur Aberkennung des Schutzstatus in so einem Fall zu restriktiv. Die derzeitigen Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sollten für Verbesserungen genutzt werden.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Sichere Herkunftsländer – Humanität und Ordnung statt Ampel-Chaos
Immer mehr Menschen suchen in Deutschland Schutz...
Heizungsverbot: Habeck-Hardliner setzen sich durch
Allen Beteuerungen aus FDP und SPD zum Trotz:...
Ausführliche Hintergründe zur Cannabis-Legalisierung
Am 12. April 2023 hat die Ampel ihr Konzept zur...
U-Ausschuss zu Scholz/Warburg überfällig!
Das Agieren Hamburgs unter der Verantwortung des...
Freiheit statt Verbote – den mündigen Bürger stärken
Zwang zum Austausch von Öl- und Gasheizungen,...
Abschiebehürden beseitigen, Ausreisepflichten konsequent durchsetzen
Deutschland ist ein starkes und hilfsbereites...
Die drei ??? und der Minimalkonsens
Die gespielte Einigkeit der Ampel nach der 30...
Democracy strikes back
Ein historischer Vorgang: 423.000 Berlinerinnen...
„Demokratiefördergesetz“ der Ampel: Öffentliche Finanzierung des linken Milieus
Am Donnerstag hat der Bundestag erstmalig das...