Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde der vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher und Koordinator der Beratungen zum Thema Sterbehilfe der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
„Der heutige Beschluss bildet eine wichtige Grundlage für die Verbesserung und den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Sowohl die ambulante als auch die flächendeckende Versorgung wird gestärkt. Schließlich sollen Menschen an allen Orten in Deutschland, ihre letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet verbringen können. Die verbesserte Versorgung umfasst nicht nur die Linderung von körperlichen Schmerzen, sondern auch eine soziale und psychische Begleitung. So kann Menschen die Angst vor möglichen Schmerzen genommen werden.
Der Gesetzentwurf betont zudem zu Recht den Wert und die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung. Sie gehört in die Mitte der Gesellschaft. Dies belegen auch die vielen ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierten, Ärzte und Palliativmediziner. Ihnen gebührt unser Respekt und Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz, den sie jeden Tag leisten.
Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung machen zudem den Wunsch nach einer Sterbehilfe überflüssig. Die Palliativmedizin und die Sterbebegleitung können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dem Sterbenden unerträgliche Schmerzen zu lindern und die Angst vor dem Leiden und der Einsamkeit zu nehmen. Der vorgelegte Entwurf schließt die bestehende Lücke in der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, das begrüße ich sehr.“
Hintergrund:
Künftig werden Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent, statt bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Schwerstkranke Menschen und deren Angehörige haben des Weiteren einen Anspruch auf Beratung über Palliativ- und Hospizleistungen durch ihre Krankenkasse.
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