Verbot von Kinderehen

1. Juni 2017 | Innen und Recht

Am internationalen Kindertag setzen wir ein starkes Signal für das Kindeswohl: Nach langem Drängen der Union wird heute endlich das Verbot der Kinderehen beschlossen. Für Ehen zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Aufhebung, Kinderehen von unter 16-Jährigen sind nichtig. Mit der Nichtigkeitslösung hat sich die CSU durchgesetzt.

Effektiver Kinderschutz bedeutet, schnellstmöglich einzugreifen, wenn ein Missstand sichtbar wird. Dies geht nur mit der Nichtigkeitslösung. Ein Aufhebungsverfahren durch den Richter ist keine Alternative. Denn das dauert Monate. Die Wartezeit geht auf Kosten der betroffenen Kinder und Jugendlichen, zumeist Mädchen.

Eine Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten. Kinder gehören in die Schule, nicht vor den Traualtar. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie die Ehe ohne langwierige Verfahren sofort verlassen können und Kind sein dürfen.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit unter 16-jährigen nichtig sind. Eine geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte, aber noch nicht volljährig war. Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.

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