
Visafreiheit ist kein Handelsgut
Die Empfehlung der EU-Kommission steht richtigerweise unter dem Vorbehalt, dass die Türkei alle 72 notwendigen Bedingungen erfüllt. Die Türkei hat es also in der Hand, die Voraussetzungen für die gewünschte Visaliberalisierung zu schaffen. Die Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise ist dabei kein Ersatz für die noch nicht umgesetzten Punkte. Das muss auch bei Drohungen der Türkei, ansonsten das Abkommen aufzukündigen, gelten.
Europa darf seine Rechtsordnung nicht zu Verhandlungen frei geben. Die Fortschritte der Türkei, um die Bedingungen für die Visaliberalisierung zu erfüllen, zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg für Europa und die Türkei sind. Falsche Zugeständnisse wären ein fataler Rückschritt.

Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Hilfe für den Mittelstand durch KfW-Schnellkredit 2020
Der Mittelstand ist eine zentrale Säule unserer...
Maßnahmen gegen die Corona-Krise
Die Bewältigung der Corona-Pandemie bedeutet...
Bundestag in Zeiten von Corona handlungsfähig
Der Bundestag bleibt handlungsfähig und...
Gegen Hass und rechtsextreme Gewalt
Unsere Sicherheitsbehörden arbeiten mit...
Ein Gesetzespaket, das Klarheit schafft! – Einwanderung von Fachkräften stärken – Einwanderung in Sozialsysteme verhindern
Die heute verabschiedeten sieben Gesetze,...
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entspricht dem...
Bundeskabinett beschließt Wohngeld-Erhöhung
Die Erhöhung des Wohngeldes wird für viele...
Inklusives Wahlrecht
In unserem Land leben mehr als 81.000 unter...
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Die Debatte zum § 219 a StGB – das...