Vorsicht mit Kritik am Vorgehen der Polizei

31. Mai 2017 | Wahlkreis

Zur heutigen Abschiebung eines aus Afghanistan stammenden 21-jährigen Schülers von der Berufsschule am Nürnberger Stadtpark äußere ich mich wie folgt:

Es spricht für die Professionalität der bayerischen Polizei, dass sie in einer Lage, die schnell zu eskalieren drohte, die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt hat und den anschließenden Demonstrationszug zur Ausländerbehörde friedlich begleiten konnte.

Für mich ist klar: Der Versuch, Polizistinnen und Polizisten mit Flaschen und schweren Gegenständen zu treffen und deren lebensgefährliche Verletzung in Kauf zu nehmen, hat nichts mit friedlichem Protest zu tun. Offenbar haben sich hier auch einige gewaltbereite Personen unter die von den Schülern initiierte Sitzblockade gemischt. Neun verletzte Polizisten sind das Ergebnis eines angeblichen Einsatzes im Sinne der Menschenrechte, obwohl sie unseren Dank verdient haben. Der Rechtsstaat muss in solchen Fällen ein klares Stopp-Schild aufzeigen. Man sollte sich Kritik am Vorgehen der Polizei jedenfalls jetzt sehr genau überlegen.

Ein funktionierender Rechtsstaat zeigt sich eben nicht nur bei der Durchführung von Asylverfahren, sondern auch in der Durchsetzung der als letztlich richtigen Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern.

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