Wahrung des Kulturguts der deutschen Vertriebenen

15. Juli 2015 | Innen und Recht

Die Pflege des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete und die Bewahrung im unserem Bewusstsein ist seit 62 Jahren gemeinsame kulturpolitische Aufgabe von Bund und Ländern. Sie umfasst die museale Präsentation, die Sicherung und Erhaltung von Archiven, Bibliotheken und Kulturdenkmalen sowie die Förderung der kulturellen Vermittlung und der mit Vertreibung und Eingliederung zusammenhängenden Wissenschaft und Forschung.

Der vorliegende Bericht stellt die Arbeit der geförderten Museen sowie Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vor. Neu im Berichtszeitraum waren die Einrichtung von Juniorprofessuren und akademischen Förderprogrammen wie dem Immanuel-Kant-Promotionsstipendium, die Unterstützung von Online-Dokumentationen und die Digitalisierung von Quellen für einen weltweiten öffentlichen Zugang. Einen speziellen Förderschwerpunkt bildeten die Russlanddeutschen als größte Aussiedlergruppe.

Das Bundesministerium des Innern förderte konkrete Projekte, die der Verständigung und Aussöhnung zwischen den deutschen Heimatvertriebenen und den Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas dienen und die Intensivierung des friedlichen Miteinanders in Europa zum Inhalt haben.

Mit einer Steigerung der zur Verfügung gestellten Mittel von 20,194 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2013 um circa 3 Millionen Euro auf 23,326 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2014 konnte der positive Trend seit dem Haushaltsjahr 2006 auch in diesem Berichtszeitraum fortgesetzt werden.

Den vollständigen Bericht der Bundesregierung können sie auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien nachlesen.

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