2021 profitieren Familien, Alleinerziehende, Bausparer und Ehrenamtler
Neues Jahr, neue Regeln: 2021 bringt Steuerentlastungen, beispielsweise durch Soli-Abbau, Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags, von mehr als 20 Milliarden Euro. Damit steht den Bürgern in Krisenzeiten und darüber hinaus mehr Geld zur Verfügung. Das kommt auch der Konjunktur zugute.
Um die Corona-Pandemie zu bewältigen, treten weitere Regelungen im Januar in Kraft. Zahlreiche Neuregelungen gibt es in den Bereichen Klimaschutz, Arbeit und Soziales sowie Gesundheit und Pflege, Finanzen und Familie.
Corona-Pandemie
Risikogruppen besser schützen
Seit 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.
Schnelltests künftig auch an Schulen und Kitas
Das neue Bevölkerungsschutzgesetz regelt, dass bereits seit dem 19. November 2020 der sogenannte Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt. Allerdings müssen die Schnelltests durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung regelt seit dem 4. Dezember auch, dass die Schnelltests künftig auch für Schulen und Kitas zur Verfügung stehen.
Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbständige verlängert
Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, erhalten mit der Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021 und wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Überbrückungshilfe III wird als Vorschuss ausgezahlt. Das gilt auch, wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
Kurzarbeitsregelungen gelten in 2021 weiter
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten über das Jahresende hinaus. Ziele sind, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr zu schaffen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich
Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Soziale Einrichtungen werden weiter unterstützt
Die Corona-Pandemie hat vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen starke finanzielle Einbußen gebracht. Um diese Einrichtungen weiterhin zu stärken, sollen sie auch über das Jahresende hinaus finanzielle Hilfe erhalten. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis 31. März 2021 verlängert.
Eltern erhalten Entschädigung
Berufstätige Eltern haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie coronabedingt für die Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen. Dies gilt nun auch, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 16. Dezember 2020 in Kraft.
Familie und Soziales
Kindergeld steigt
Gute Nachrichten für Familien: Ab 1. Januar 2021 sorgt das Familienentlastungsgesetz für eine Erhöhung des Kindergeldes. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat dann 219 Euro, statt bisher 204 Euro. Für das dritte Kind steigt die Unterstützung von 210 Euro auf 225 Euro und ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld zukünftig 250 Euro, statt vorher 235 Euro. Außerdem wird der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen auf 205 Euro angehoben.
Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag werden angehoben
Auch der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer steigt deutlich an – um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr. Dazu kommt, dass auch der Grundfreibetrag angehoben wird. Für 2021 beläuft der sich nun auf 9.744 Euro und steigt somit um 336 Euro. Für 2022 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen.
Alleinerziehende werden entlastet
Wer ohne Partner Kinder großzieht, kommt finanziell oft kaum über die Runden. Um Alleinerziehenden das Leben zu erleichtern, hat die Unionsfraktion der dauerhaften Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zugestimmt. Der Entlastungsbetrag lag von 2015 bis 2019 bei 1.908 Euro im Kalenderjahr (also 159 Euro monatlich). Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 Euro aufgestockt. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde diese zunächst begrenzte Anhebung entfristet. Das heißt, dass der Entlastungsbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2020 dauerhaft bei 4.008 Euro bleibt, also auch ab 2022.
Zugang zu Familienleistungen vereinfacht
Der Zugang zu zentralen Familienleistungen wird einfacher. Zunächst betrifft das Elterngeld, Kindergeld und die Namensbestimmung. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Mehr Mittel für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Grundschulkinder, außerdem helfen sie Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund treibt deshalb den Ausbau voran und fördert ihn mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Die Finanzhilfen für die Länder stehen nun bereit. Das entsprechende Gesetz ist im Dezember in Kraft getreten.
Regelsätze steigen zum 1. Januar 2021
Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab 1. Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021
Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.
Künstlersozialabgabe bleibt stabil
Für selbständige Kunstschaffende sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr 2021 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Ermöglicht wurde das durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel im Haushaltsgesetz 2021. Derzeit werden rund 190.000 Menschen über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Gesundheit und Pflege
Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzbar. Dabei werden sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Mehr Personal für Altenpflege und Geburtshilfe
20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern: Das sind zentrale Inhalte des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes, welches am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Gut versorgt in der vertrauten Apotheke
Seit dem 15. Dezember 2020 können Apotheken vor Ort mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wie Grippeschutzimpfungen oder Beratungen chronisch Kranker. Außerdem erhalten sie mehr Geld für Nacht- und Notdienste. Gesetzlich Versicherte zahlen für verschreibungspflichtige Medikamente – sowohl in den Versand- als auch in den Vor-Ort-Apotheken – gleiche Preise.
Arbeit
Mehr Schutz für Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Fleischbetriebe werden nun mehr kontrolliert. Ab 1. Januar 2021 sind Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten.
Der Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Davon profitieren Millionen Menschen in Deutschland.
Rente
Lebensleistung verdient Anerkennung
Ab 1. Januar 2021 werden Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, eine spürbar höhere Rente bekommen. Mit der Grundrente, einem Zuschlag zur Rente, werden bisher niedrige Renten aufgewertet.
Gut informiert den Ruhestand planen
Die Digitale Rentenübersicht wird künftig jede Bürgerin und jeden Bürger auf einen Blick über den Stand der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren.
Steuern und Finanzen
Soli wird abgebaut
Mit Beginn des neuen Jahres entfällt der Solidaritätszuschlag für mehr als 90 Prozent der Steuerzahler. Die Freigrenze bei Einzelveranlagung steigt von aktuell 972 Euro auf 16 956 Euro Einkommensteuer. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren liegt die Freigrenze zukünftig bei 33 912 Euro. Für ca. 6,5 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag in Teilen. Denn es wird eine so genannte Milderungszone eingeführt.
Liegt ein Steuerpflichtiger über der Freigrenze, erhöht sich der zu zahlende Solidaritätszuschlag nur schrittweise auf 5,5 Prozent. Dies betrifft Alleinstehende ab einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 73 000 Euro bis etwa 109 000 Euro. Erst danach fällt bei Alleinstehenden der volle Solidaritätszuschlag an. Bei Zusammenveranlagten bewegt sich die Milderungszone zwischen ca. 151 000 Euro und 221 000 Euro.
Familien stärken – Steuerzahler entlasten
Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag steigen ab dem 1. Januar 2021. Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr.
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung angehoben
Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dabei werden unter anderem die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und die Pflege-Pauschbeträge für Angehörige erhöht oder erstmalig eingeführt.
Mehr Geld fürs Ehrenamt
Wer in seiner Freizeit die Gesellschaft unterstützt, soll dafür wertgeschätzt werden. Dies geschieht unter anderem über die steuerfreie Ehrenamtspauschale. Diese steigt am 1. Januar 2021 von jährlich 720 Euro auf 840 Euro. Die Übungsleiterpauschale für Trainer, Ausbilder, Betreuer usw. in gemeinnützigen Organisationen steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr.
Wohnungsbauprämie steigt
Rauf geht es auch für die Wohnungsbauprämie: Anleger werden mit einem höheren Prämiensatz bei der Eigenkapitalbildung zum Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Bausparer erhalten dann 10 Prozent Prämie auf ihre jährliche Sparleistung. Damit können Alleinstehende bis zu 700 Euro und Ehepaare bis zu 1.400 Euro pro Jahr erhalten.
Umwelt / Klima
CO2 hat einen Preis
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält damit auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder entlastet Bürgerinnen und Bürger finanziell.
Höhere Kfz-Steuer für Spritschlucker
Ab dem 1. Januar 2021 wird der CO2-Ausstoß von neuen Autos bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet. Stößt ein Neuwagen mehr Kohlendioxid pro Kilometer aus, wird die Kfz-Steuer entsprechend steigen – das gilt allerdings nur für 2021 neu zugelassene Pkw. Dafür zahlen Besitzerinnen und Besitzer von Autos, die weniger als 95 Gramm CO2 ausstoßen, weniger.
Höhere Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometern bleibt es bei 30 Cent Pendlerpauschale pro zurückgelegtem Kilometer. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale die sogenannte Mobilitätsprämie, eine befristete steuerliche Förderung bis 2026.
Klimaschutz – Entlastung für Wohngeldempfänger
Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl und Erdgas hat ab Januar 2021 erstmals einen Preis. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ebenfalls ab Januar 2021 Wohngeldempfänger bei den Heizkosten. Mehr als 600.000 Haushalte können davon profitieren.
Mehr Klimaschutz durch effiziente Gebäude
Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.
Energie
EEG-Umlage: Erlöse aus der CO2-Bepreisung senken die Stromkosten
Strom wird im neuen Jahr günstiger. Eine Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung sieht vor, dass die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz („EEG-Umlage“) durch einen finanziellen Zuschuss aus Erlösen der CO2-Bepreisung entlastet wird. Damit zahlen Stromkunden künftig weniger für ihren Strom.
EEG-Umlage 2021 sinkt auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde
Die Übertragungsnetzbetreiber geben jährlich die Höhe der EEG-Umlage bekannt. Für das Jahr 2021 wird sie durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.
Mehr Windenergie auf See
Die Offshore-Windenergie wird ausgebaut. Dazu werden Prüfvorgänge im Antragsverfahren optimiert und Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt. Die am 10. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes macht dies möglich.
Justiz
Bundesregierung stärkt fairen Wettbewerb
Urheberrechtliche Abmahnungen sollen transparenter werden und Gegenansprüche einfacher geltend gemacht werden können. Ziel ist ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen. Das entsprechende Gesetz ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Besserer Schutz vor bloßstellenden Fotos
Wer Fotos oder Videos von Opfern bei Unfällen macht oder verbreitet, wird künftig bestraft. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt steht unter Strafe.
Ein modernes Sanierungs- und Insolvenzrecht
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ist am 1. Janaur 2021 in seinen überwiegenden Teilen in Kraft getreten. Es soll das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht modernisieren und effektiver ausgestalten.
Inneres
Zensus wird verschoben
Die nächste Volkszählung in Deutschland wird wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Geplanter Termin ist nun der 15. Mai 2022. Die beim Zensus zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Das Gesetz trat am 10. Dezember 2020 in Kraft.
Pass- und Personalausweis: Manipulationen wirksam unterbinden
Fotos für Ausweisdokumente werden nun ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und übermittelt. Damit wird Dokumentenfälschung verhindert. Daneben erfolgen weitere Änderungen im Pass- und Personalausweisgesetz.
Verkehr und Infrastruktur
Fernstraßenverwaltung – Aufgabe des Bundes
Ab dem 1. Januar 2021 sind nicht mehr die Bundesländer für die deutschen Autobahnen zuständig. Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Verwaltung und Finanzierung der deutschen Autobahnen liegt dann im Aufgabenbereich des Bundes, der dafür die Autobahn GmbH gegründet hat. Diese soll das Bundesfernstraßennetz effizienter verwalten.
Investitionsbeschleunigungsgesetz: Schneller planen, zügiger investieren
Große Infrastrukturprojekte können zügiger realisiert werden – dank beschleunigter Planungs- und Genehmigungsverfahren wie auch schnellerer Investitionen. Das betrifft Schieneninfrastrukturmaßnahmen, Windkraftanlagen an Land und Raumordnungsverfahren im Allgemeinen.
Verbraucherschutz – Landwirtschaft
Betäubungslose Ferkelkastration verboten
Am 1. Januar 2021 muss eine vollständige Schmerzausschaltung bei der Kastration von Ferkeln garantiert sein. Das ist nur noch unter Vollnarkose der Fall, eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung reicht nicht aus.
Schnellerer Weg aus den Schulden
Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen. Voraussetzung dafür ist nicht mehr die Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger sowie die Begleichung von Verfahrenskosten. Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. Ein entsprechendes Gesetz ist in Kraft getreten.
Tabakwerbung stark eingeschränkt
Werbung für Tabakprodukte wie Zigaretten wird künftig stark einschränkt. Das dient dem Gesundheits- und dem Jugendschutz. Die Regelungen treten stufenweise in Kraft. Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ein generelles Verbot von Tabakwerbung. Tabakwerbung und Werbung für ähnliche Produkte ist dann nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich. Ebenso gilt ein Verbot von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften – etwa bei Musikfestivals – und als Gewinne bei Preisausschreiben.