Wer sich nicht integriert wird sanktioniert

25. Mai 2016 | Innen und Recht

Bei der Kabinettsklausur in Meseberg wurde heute das Integrationsgesetz beschlossen. Das Gesetz zeigt, dass wir uns nun endlich in einem Fahrwasser befinden, in dem wir nicht nur zur Reaktion auf schwer zu bewältigende Einwanderungszahlen verdammt sind, sondern konstruktiv und nachhaltig das (Ein-) Leben in unserem Land regeln.

Insbesondere mit der Wohnsitzzuweisung wird eine wesentliche Forderung der CSU-Landesgruppe endlich umgesetzt. Sie ist eine Lehre aus der Tatsache, dass es ein enormes Integrationshindernis darstellt, wenn Migranten nur innerhalb ihrer Communities bleiben und keinen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung haben.

Integrationsleistungen werden belohnt. Sobald Asylberechtigte ihren Lebensunterhalt sichern können, sind sie frei, ihren Wohnort zu wählen. Auch die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird in Zukunft nur bei Vorliegen von Integrationsleistungen erteilt.

Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft werden gefördert, Integrationsverweigerung hingegen wird nicht hingenommen. Pflichtwidrige Ablehnung von Integrationskursen wird Leistungskürzungen zur Folge haben. Hier müssen wir prüfen, ob die geplanten Sanktionen wirkungsvoll genug sind.

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