Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Die Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird sehr emotional geführt -zu Recht, denn es geht um nicht weniger als das Leben.
Um sich eine abschließende Meinung bilden zu können, sollte man aber nicht nur die emotionale, sondern auch die Faktenlage ansehen:
Das Werbeverbot zielt nicht darauf ab, betroffene Frauen einzuschränken oder ihnen benötigte Informationen vorzuenthalten. Jede Frau kann sich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und viel wichtiger im vertraulichen Gespräch mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin und dem Beratungsgespräch über alle Möglichkeiten informieren. Im Gespräch ist eine neutrale staatliche Informationsplattform, die weitere Informationen bereithalten wird. Dafür brauchen wir aber keine Gesetzesänderung.
Betroffen vom Werbeverbot sind nicht die Frauen, sondern die Ärzte, die keine Werbung machen dürfen. Es ist übrigens noch nie ein Arzt verurteilt worden, weil er auf seiner Internetseite lediglich angegeben hat, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Frauen sollen objektive Informationen erhalten. Das funktioniert am besten, wenn diese Informationen nicht von demjenigen kommen, der damit Geld verdient.
Im Jahr 2017 wurden 101 209 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,5 %. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das bedeutet ca. jedes achte Kind wird nicht geboren.
Ich verkenne nicht, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich in einer Notlage befinden. Sie müssen jede mögliche Unterstützung erhalten. Gerade deswegen sollten sie primär Hilfe im persönlichen Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt und dem vorgesehenen Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die gesamte Systematik der §§ 218 ff StGB ist nicht dazu gedacht, Frauen einzuschränken, sondern es geht um den verfassungsrechtlich gewährleisteten und notwendigen Schutz des ungeborenen Lebens, der für mich weitaus schwerer wiegt als das Interesse von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Das ungeborene Kind hat keine eigene Stimme und zu seinem Schutz nur ein Beratungsgespräch.
Weitere Beiträge zu dieser Kategorie:
Rechtsstaat darf sich nicht aushöhlen lassen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,...
Für faire Asylentscheidungen muss Faktenlage stimmen
Der Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung...
Wünsche an den Rechtsstaat im rot-rot-grünen Berlin
Grüner Berliner Justizsenator kritisiert...
CSU macht Rechtsstaat stark
Rund 10.000 Richter und Staatsanwälte scheiden...
Moderne Videotechnik für Sicherheit auf Bahnhöfen
Es häufen sich die Fälle, in denen schwere...
Digitale Erkennung entlarvt Asylbetrüger
Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres gingen...
Mit Fonds Diesel-Kunden entlasten
Der Dieselskandal und mögliche illegale...
Abschiebung von Gefährdern ist grundrechtskonform
§ 58a Aufenthaltsgesetz regelt die Abschiebung...
EuGH bestätigt geltendes Asylrechtsabkommen Dublin III
Der Europäische Gerichtshof hat heute in zwei...