Der Bundesrechnungshof hat dem Bundestag ausdrücklich empfohlen, den Nachtragshaushalt von Christian Lindner abzulehnen – die links-gelbe Ampel hat ihn trotzdem verabschieden. Die neue Regierung will heute Schulden aufnehmen, die sie nicht braucht, um in der Zukunft Ausgaben zu finanzieren, die sie noch nicht kennt. Das verletzt das Prinzip von Wahrheit und Klarheit bei der Haushaltspolitik und die Schuldenbremse. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Nachtragshaushalt klagen. Warum erfahren Sie hier:

1. WIE SIEHT DER NACHTRAGSHAUSHALT DER AMPEL KONKRET AUS?
Mit dem Nachtragshaushalt sollen 60 Milliarden Euro in Form eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt in den Energie- und Klimafonds überführt werden. Diese Summe
ergibt sich aus Kreditermächtigungen, die Teil der für 2021 vorgesehenen Neuverschuldung von 240 Milliarden Euro waren, aber tatsächlich nicht benötigt wurden. Damit werden ungenutzte Mittel einfach in kommende Jahre verlegt und durch das Sondervermögen für die nächsten Jahre verfügbar gemacht.
• Dazu kommt noch: Links-Gelb ändert mit diesem Nachtragshaushalt die Buchungsmethode. Bisher gilt die Schuldenbremse für den Bundeshalt insgesamt – also Kernhaushalte und Sondervermögen. Das ändert Links-Gelb jetzt. Das bedeutet konkret: Bisher war es für die Schuldenbremse unerheblich, ob Geld vom Kernhaushalt in ein Sondervermögen geflossen ist. Die Schuldenbremse bezog sich ja auf beides zusammen. Jetzt wird dieser Finanzfluss relevant. Deshalb muss das Staatsdefizit auch für das Jahr 2020 neu berechnet werden – und dieses Defizit muss nach den Regeln unserer Schuldenbremse vom Steuerzahler getilgt werden. Eine Analyse des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die zusätzliche Belastung des Steuerzahlers durch die Finanztricks von Links-Gelb nicht bei 60 Milliarden, sondern
sogar bei bis zu 92 Milliarden Euro liegt.

2. WARUM KLAGEN CDU/CSU GEGEN DEN HAUSHALT?
Zahlreiche Experten halten den 2. Nachtragshaushalt für verfassungswidrig. Auch der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag empfohlen, den Haushalt abzulehnen. Dafür
gibt es u.a. folgende Gründe:
• Zusammenhang zwischen Schulden und Notlage. Unser Grundgesetz sieht vor, dass das strukturelle Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent des BIP betragen darf. Für
Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen gibt es eine Ausnahmeregelung. Diese haben wir für die Corona-Krise in Anspruch genommen. Das war auch richtig, weil wir so beispielsweise Bürger und Unternehmer während des Lockdowns unterstützen konnten. Die Ampel aber möchte jetzt Kreditermächtigungen, die für die Notsituation „Corona“ aufgenommen wurden, für andere Zwecke einsetzen. Wäre das möglich, würde das der Umgehung der Schuldenbremse Tür und Tor öffnen.
• Zweck des Klimafonds. Die Verschiebung von Kreditermächtigungen in den Energie- und Klimafonds ist auch deshalb falsch, weil dieser Fonds selbst einem Zweck unterliegt – und dieser Zeck ist nicht eine außergewöhnliche Notlage oder die Bekämpfung einer Naturkatastrophe. Die Bekämpfung des Klimawandels, für die wir diesen Fonds eingerichtet haben, ist keine Naturkatastrophe, sondern, so der Bundesrechnungshof, eine „dauerhafte Herausforderung“, die man auch dauerhaft im Bundeshaushalt abbilden muss. Deshalb rechtfertigt der Klimawandel keine Ausnahme von der Schuldenbremse.
• Buchungstricks. Wie bereits oben dargestellt, verändert die Ampel auch die Buchungsregeln der Schuldenbremse. Künftig sollen Notlagenkredite auch dann angerechnet werden, wenn beim Haushaltsvollzug bei dem Sondervermögen keine Ausgabe entsteht. Auch das ist ein klarer Versuch, die Schuldenbremse zu umgehen. Der Bundesrechnungshof bemerkt dazu: „Bezweckt wird damit die Bildung verfassungsrechtlich problematischer Rücklagen innerhalb von Sondervermögen.“
• Jährlichkeit. Dass die Ampel im Januar 2022 einen Nachtragshaushalt für 2021 verabschiedet, ist kurios und verfassungsrechtlich hochproblematisch. Im Haushaltsrecht gilt das Prinzip der Jährlichkeit. Das heißt: Grundsätzlich gelten Ermächtigungen für Ausgaben und Einnahmen (zu letzterem Zählen auch Kreditermächtigungen) immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr. Die Ampel möchte aber explizit Kreditermächtigungen aus 2021 in spätere Jahre verschieben. Auch hier sieht der Bundesrechnungshof die „Verfassungsgrundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit“ geschwächt.

3. DIE AMPEL BEHAUPTET, DIE UNION HABE 2020 SO ETWAS ÄHNLICHES GEMACHT – STIMMT DAS?
Nein. Die Ampel verschweigt, dass sie zusätzlich die Buchungsregeln bei den sogenannten Sondervermögen ändert. Erst im Zusammenspiel mit den geänderten Buchungsregeln kommt
es nun zu einer Umgehung der Schuldenbremse. Es stimmt zwar, dass die Große Koalition im Jahr 2020 ebenfalls den Energie- und Klimafonds im Rahmen eines Nachtragshaushaltes dotiert hat. Weil aber damals noch die ursprünglichen Buchungsregeln für Sondervermögen wie dem Energie- und Klimafonds galten, kam es damals zu keiner Umgehung der Schuldenbremse.

4. DIE FDP BEHAUPTET, DASS DIE AMPEL KEINE NEUEN SCHULDEN MACHT – STIMMT DAS?
Nein. Fakt ist, dass für das Jahr 2021 pandemiebedingt eine Neuverschuldung von 240 Milliarden Euro vorgesehen war.
Hiervon wurden jedoch nur maximal 180 Milliarden Euro benötigt. Ohne den Nachtragshaushalt der Ampel würde die Differenz von 60 Milliarden Euro verfallen. Der deutsche Steuerzahler hätte 60 Milliarden Euro weniger Schulden. Durch den Nachtragshaushalt verhindert die Ampel, dass diese 60 Milliarden Euro verfallen. Unter dem Strich stehen also 60 Milliarden Euro mehr Schulden durch den Nachtragshaushalt der Ampel.

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