Wir brauchen kein „Notparlament“
Der Bundestag ist voll arbeitsfähig und die demokratische Kontrolle der Bundesregierung gewährleistet!
Die befristete Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) um Corona-bedingte Sonderreglungen bewährt sich aktuell in der parlamentarischen Praxis. Durch sie ist die Arbeitsfähigkeit des Bundestages und aller seiner Abgeordneten sichergestellt und gleichzeitig bleiben ein effizientes Gesetzgebungsverfahren sowie die demokratische Kontrolle der Bundesregierung ohne jede Einschränkung gewährleistet.
Befristet bis 30. September 2020 gelten seit April folgende Ergänzungen zur GO-BT, die die Beteiligung aller Abgeordneten an der parlamentarischen Arbeit sicherstellen soll, ohne sie den Gefahren einer Infektion durch direkten Kontakt auszusetzen:
Für Sitzungen der Ausschüsse wurden die dafür bereits bestehenden Möglichkeiten für – reine – Beratungen per Videokonferenz auch um die Möglichkeit von Abstimmungen per Videoübertragung erweitert. Dies ermöglicht es allen Abgeordneten, sogar im Falle z.B. von Quarantäne, sich an den Beratungen und der Gesetzgebungsarbeit in den Fachausschüssen ohne jede Einschränkung zu beteiligen.
Da eine Durchführung von Plenarsitzungen mit allen Mitgliedern des Bundestages als Videokonferenz sowohl technisch, als auch, was die Garantie von Transparenz und Öffentlichkeit anbelangt, so nicht realisierbar ist, ist einstweilen das Mindestquorum für die Beschlussfähigkeit des Bundestages von der Hälfte auf ein Viertel abgesenkt worden. Dies erlaubt es, dass nurmehr ein Teil der Abgeordneten für die verfassungsrechtlich gebotene persönliche Stimmabgabe den Plenarsaal betreten muss und somit Abstandsregeln voll eingehalten werden können.
Trotzdem ist die Einbindung aller Abgeordneten und ihre Beteiligung am Gesetzgebungsprozess ohne Eingeschränkung gewährleistet, da die konkrete Textarbeit an den Gesetzentwürfen zuvor in Ausschusssitzungen und Berichterstattergesprächen erfolgt, die nun sämtlich per Videokonferenz durchgeführt werden können.
Der Bundestag arbeitet und erfüllt seine Aufgaben ohne Einschränkung. Diskussionen über die Einführung eines „Notparlaments“ o.ä. sind daher aktuell überflüssig.
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