Der Mord an dem 20-jährigen Philippos T. im Kurpark von Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer hat Deutschland erschüttert und bewegt. Die grausame und erbarmungslose Tat fügt sich ein in eine Reihe weiterer schwerer Gewaltverbrechen in den letzten Wochen und Monaten, oftmals begangen durch junge, ausländische Täter. Den Taten gemein ist der nichtige oder gar nicht vorhandene Anlass und die darauffolgende enthemmte Gewalt, sei es durch Messer und andere Waffen oder durch brutale Schläge und Fußtritte. Laut polizeilicher Kriminalstatistik befindet sich die Gewaltkriminalität auf dem höchsten Stand seit 2007. Von allen entsprechenden Taten wurden 37% durch ausländische Täter verübt. Die Zahl der durch ausländische Heranwachsende begangenen Straftaten insgesamt ist zuletzt besonders stark gestiegen, und zwar um 27,4 Prozent von 54.268 Straftaten im Jahr 2022 auf 69.111 Straftaten im Jahr 2023.
Diese Zahlen und insbesondere die dahinterstehenden Taten werfen Fragen auf – grundlegende Fragen danach, wohin sich unsere Gesellschaft entwickelt, wie sicher wir im Alltag leben, wie der Staat unsere Sicherheit gewährleistet. Und auch danach, welche Auswirkungen die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration auf unser Zusammenleben hat und in der Zukunft weiter haben wird.
In einer aktuellen Stunde haben wir diese grundlegenden Fragen diese Woche als Unionsfraktion in den Bundestag getragen. Der brutale Mord von Bad Oeynhausen zeigt dringenden politischen Handlungsbedarf in drei wesentlichen Bereichen auf: Beim Strafrecht, beim Einfordern von Integration und bei der Migrationspolitik insgesamt. Erstens: Polizei und Justiz müssen alle Straftaten – insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden – schnell und wirksam ahnden. Die lange Strafakte des Täters von Bad Oeynhausen und das bisherige Ausbleiben jeglicher Konsequenzen daraus zeigt symptomatisch, was bei jungen Straftätern schiefläuft. Wir wollen das Strafrecht für „Heranwachsende“ zwischen 18 und 21 Jahren wieder vom Kopf auf die Füße stellen: Bei Heranwachsenden soll das Erwachsenenstrafrecht gelten – und nicht, wie bisher, praktisch immer das Jugendstrafrecht. Bereits im April – als die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik erstmals vorlagen und die deutliche Zunahme junger und ausländischer Täter auswies – haben wir Bundesinnenministerin Faeser aufgefordert, einen Bund-Länder-Aktionsplan zur Kriminalitätsbekämpfung vorzulegen. Seither ist nichts geschehen. Stattdessen übt sich die Bundesinnenministerin in diffuser Täter-Opfer-Umkehr.
Zweitens: Integration muss durch klare Regeln von jedem einzelnen Einwanderer eingefordert werden. Lehrer, Sozialarbeiter, Jugendämter sowie Polizei und Justiz brauchen dafür die eindeutige Rückendeckung der Politik. Die Bundesregierung fällt ihnen jedoch in den Rücken und hat die Anforderungen an echte Integration zuletzt abgebaut: Bei Geduldeten wurde die Wartezeit für ein Dauer-Aufenthaltsrecht massiv reduziert. Mit dem sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ebnete die Bundesregierung auch Identitätsbetrügern der Weg zum Bleiberecht. Die Voraussetzungen der Einbürgerung wurden gesenkt, das Erfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gestrichen, die Einbürgerung auch bei Sozialleistungsbezug erleichtert. Hiervon gehen fatale Signale aus, die in bestimmten Migrantengruppen als Signale der Schwäche unseres Staates und unserer Gesellschaft verstanden werden.
Drittens: Schließlich müssen wir die irreguläre Migration wirksam begrenzen. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands bei Weitem. Wir wollen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und Migration insgesamt auf ein integrierbares Maß begrenzen.